

ACHTUNG 
- NEU! - Die Berechnung entspricht der aktuellen Bundesgesetzgebung!
Neu! Rückwirkend vom 01.01.2006 an werden alle Wohnmobile, unabhängig von ihrer zulässigen Gesamtmasse, mit einem eigenen Kfz-Steuersatz erfasst. Dieses entschied, nach Stellungnahme und Entwurf der Bundesregierung vom 10.02.2006 und der Bundestagsentscheidung vom 09.11.2006, der Bundesrat am 24.11.2006. Für die Zeit vom 01.05.2005 bis 31.12.2005 werden Wohnmobile demnach bei zulässiger Gesamtmasse bis 2800 kg wie Personenkraftwagen und bei zulässiger Gesamtmasse über 2800 kg wie Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse oder Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse besteuert. Nach Bundesratsentscheidung und Bestätigung durch den Bundespräsidenten am 21.12.2006 wurde das "Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes" am 28.12.2006 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes 
ist die Verwirrung um die Besteuerung der Wohnmobile zu Ende. Alle 
Wohnmobile werden nun nach ihrer Schadstoffklasse (Emissionsgruppe) 
und ihrer verkehrsrechtlich 
zulässigen Gesamtmasse 
besteuert, wobei die
zulässige 
Gesamtmasse kontinuierlicher als in allen bisherigen Vorschlägen in die 
Berechnung eingeht. Für aufgelastete Fahrzeuge ist die Kfz-Steuer höher als die 
ehemalige Besteuerung als
Nutzfahrzeuge bis 3500 kg zul. Gesamtmasse. Vor allen Dingen jedoch wird dem 
Schadstoffausstoß nun Rechnung getragen. Dieses wurde seit Jahren 
gefordert und ist von der Besteuerung der 
Nutzfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse her bekannt. Zur Berechnung der 
Kfz-Steuer für Wohnmobile klicken Sie bitte unten auf den blauen Button. 
 
TIPP: Nutzen Sie, wenn möglich, ein Saisonkennzeichen!
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© 2005-2020 Thomas W. W. Rode, Wendeburg, E-Mail: info@Kfz-Steuer.de
(Alle Angaben ohne Gewähr!)